Reiseabbruchversicherung

 

Vielen ist nicht wirklich bewusst, wie wichig diese Versicherung sein kann und was sie eigentlich genau absichert.

Deswegen wollen wir an dieser Stelle einwenig Aufklärung betreiben.

Weswegen ist eine Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Sie sind samt Gepäck gut an Ihrem Urlaubsziel angekommen. Ihr Hotel, Ihr Zimmer, das Wetter sind klasse und selbst das Essen schmeckt so wie Sie es sich vorgestellt haben. Sie genießen rundum Ihre wohlverdienten Ferien - und dann spielt das Leben mal wieder Schicksal und es passiert doch etwas, was Sie zum Abbruch Ihrer Reise zwingt...

Zahlreiche unvorhersehbare Gründe können Ihren weiteren Aufenthalt unmöglich machen. Dazu zählt z.B. ein Unfall oder eine Krankheit vor Ort, eine schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen zu Hause, aber auch ein erheblicher Schaden an Ihrem Eigentum, z.B. durch Naturgewalten (siehe Hochwasser im Ahrtal).

Eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie u.a. vor zusätzlich anfallenden Rückreisekosten und erstattet Ihnen zudem Reiseleistungen, wie z.B. Hotel- oder Schiffsübernachtungen, die Sie durch den Abbruch Ihrer Reise nicht mehr nutzen konnten.

 

 

 

 

 

 

 

Was unterscheidet die Reiseabbruch- von der Reiserücktrittversicherung?

Vereinfacht ausgedrückt, tritt die Reiseabbruchversicherung genau in dem Moment in Kraft, wenn die Reiserücktrittversicherung Ihr Pflicht und Schuldigkeit getan hat, nämlich in dem Moment in dem Sie Ihre Reise angetreten sind.

Aber was versteht man unter Reiseantritt genau?

  • Sie haben ein Hotel/eine Ferienwohnung gebucht und reisen Sie mit dem eigenen Auto an? - Reiseantritt mit Betreten des Hotels/der Ferienwohnung.
  • Sie haben eine Busreise gebucht? - Reiseantritt mit Betreten des Busses.
  • Sie haben eine Pauschalreise mit Zug-zum-Flug gebucht und nutzen den Zug auch? - Reiseantritt mit Betreten des Zuges.
  • Sie haben eine Pauschalreise mit oder ohne Zug-zum-Flug gebucht und reisen mit dem eigenen Auto an? - Reiseantritt mit erfolgtem Check-in am Flughafen.
  • Sie haben eine Kreuzfahrt ohne Anreise gebucht und reisen mit dem eigenen Auto an? - Reiseantritt mit erfolgtem Check-in am Hafen
  • Sie haben nur eine Rundreise mit einem Mietwagen gebucht? - Reiseantritt mit erfolgter Abholung des Mietwagens.

Also das bloße Verlassen Ihrer Wohnung/Ihres Hauses und z.B. die Fahrt zum Flughafen ist noch kein Reiseantritt, sodass in dem Fall noch die Reiserückrttversicherung greift.

Wann leistet die Reiseabbruchversicherung?

Die Reiseabbruchversicherung greift, wenn unterwegs etwas passiert und Sie daher Ihre Reise nicht wie geplant beenden können. Vorausgesetzt, der Reiseabbruch erfolgt wegen eines versicherten Ereignisses, ganz ähnlichen denen der Reiserücktrittversicherung, wie zum Beispiel:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Todesfall
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser
  • unerwartete schwere Erkrankung oder unerwarteter Tod eines nahen Angehörigen aus der Familie zu Hause
  • Zusage eines neuen Arbeitsplatzes, Arbeitsplatzverlust Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Nichtversetzung eines Schülers
  • Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen

 

Welche Kosten übernimmt eine Reiseabbruchversicherung?

  • Erstattung von Kosten bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise
  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Erstattung von Aufwendungen für gebuchte und bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen, z.B. Ausflüge oder die restlichen Übernachtungen im Hotel oder an Bord eines Kreuzfahrtschifffes
  • Erstattung von anfallenden Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung einer gebuchten Rundreise oder Kreuzfahrt
  • Erstattung der Kosten bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung wegen einer Naturkatastrophe/eines Elementarereignis (vor Ort), bei Tod, unerwartet schwerer Erkrankung oder schwerem Unfall (Mehrkosten, Rückreisekosten)
  • Erstattung von Mehrkosten infolge einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (vor Ort), inkl. notwendige und angemessene Verpflegung und Unterkunft
  • Erstattung der Mehrkosten für die versicherte Person bei Aufenthaltsverlängerung wegen Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson

Sie sehen, die Reiseabbruchversicherung hat durchaus Ihre Berechtigung und ist aus den gleichen Gründen wie die Reiserücktrittversicherung sehr sinnvoll. Sie schliesst sich nahtlos an die Reiserücktrittversicherung an, ergänzt Ihren Reiseschutz dadurch perfekt und rundet ihn ab.

Natürlich können beide Versicherungen einzeln abgeschlossen werden. Doch häufig werden sie gemeinsam angeboten, wodurch die Versicherungsprämie, im Vergleich zu den Einzelkosten, durchaus niedriger ausfallen kann.

 

Sie haben Fragen zur Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung?

Prima, dann nix wie ran ans Telefon und die 05921-88430 gewählt! Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Versicherungen. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail senden, oder gleich hier Ihren persönlichen Termin mit uns vereinbaren.

 

Nun folgt ein aktuelles Thema, das sicher Fragen aufwirft. Es geht zwar nicht um Corona und Reisen (siehe dazu die spezielle Seite), aber um den

 

>> Corona - Schutz

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Alle Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben ersetzen KEINE eine individuelle Beratung für den konkreten Einzelfall und erheben NICHT den Anspruch einer rechtsverbindlichen Aussage! Diese Seite soll lediglich einen Überblick verschaffen und als Orientierungshilfe dienen.

 

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