Pauschal oder individuell?

 

Manche Reisende wollen lieber komplett flexibel sein und selbst planen, andere bevorzugen für ihren Urlaub ein Komplettpaket. Letztlich brauchen die meisten Menschen nur drei Dinge für ihre Reise:

  • Hin- und Rückflug
  • den Weg zwischen Flughafen und Hotel überbrücken
  • eine Unterkunft

Buchen kann man das im Paket oder einzeln. Doch abgesehen davon, dass viele einen Pauschalurlaub aus Prinzip ausschließen...

Was sind die Vor- und Nachteile beider Buchungsvarianten?

Sicherheit

In puncto Sicherheit haben Pauschalurlauber einen klaren Vorteil, denn die Regeln des Pauschalreiserechts schützen ihn größtenteils bei unvorhergesehenen Ereignissen, zum Beispiel:

Wenn der Veranstalter insolvent ist

In diesem Fall sind Pauschalurlauber durch einen Reisepreis-Sicherungsschein geschützt. Individualtouristen sehen ihr Geld wahrscheinlich nicht wieder. Insbesondere gilt dies für Flugbuchungen, die nicht über einen Reiseveranstalter getätigt wurden, da Fluggesellschaften nicht der gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, sich gegen eine Insolvenz zu versichern und dies durch einen Sicherungsschein nachzuweisen.

Wenn der Flug ausfällt

Fällt bei einer Pauschalreise der Flug aus, kümmert sich der Veranstalter um die damit verbundenen Schwierigkeiten und einen möglichen Ersatzflug. Individualurlauber müssen sich dagegen selbst und direkt an die Airline wenden.

Bei den „normalen“ Flugausfällen und -verspätungen versorgen, zumindest renommierte Fluglinien, alle Fluggäste im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, egal ob pauschal oder individuell reisender Fluggast.

Anders sieht es in Krisensituationen aus: Dann kümmert sich der Reiseveranstalter um den schnellstmöglichen Rücktransport, während Individualtouristen mitunter oft tagelang festsitzen und womöglich noch einmal Geld für Heimflug und zusätzliche Hotelübernachtungen ausgeben müssen.

Wenn Mängel auftreten

Bei Mängeln wenden sich Pauschalurlauber an den Reiseleiter ihres Reiseveranstalters und zeigen diesem die Mängel an, verlangen Abhilfe und lassen sie sich schriftlich bestätigen! Ist der Mangel nicht in angemessener Frist zu beheben und wird der Anspruch nach dem Urlaub schriftlich und fristgerecht beim Reiseveranstalter geltend gemacht, wird dieser nach Prüfung des Sachverhalts bei berechtigten Mängeln einen Teil des Reisepreises zurückzahlen.

Wer individuell gebucht hat, muss sich dagegen mit dem jeweiligen örtlichen Ansprechpartner, z.B. dem Hotelier selbst auseinandersetzen. Kommt es sogar zu einem Rechtsstreit, hat er meist schlechte Karten. Denn im Zweifelsfall gilt nicht die deutsche, sondern die Rechtsprechung des jeweiligen Landes. Auch der Gerichtsstand liegt im Ausland, und zwar in der jeweiligen Landessprache.

 

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