Das liebe Gepäck - Gerade auf Flugreisen sorgt es immer wieder für ordentlich Gesprächsstoff, stiftet Verwirrung und so mancher Ärger ist fast schon vorprogrammiert…
Damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise an die Hand geben und hoffen, viele Ihrer offenen Fragen rund um das Gepäck auf Flugreisen beantworten zu können.
Aufgabegepäck ist das Gepäck, dass am Flughafenschalter abgegeben wird und im Gepäckraum des Flugzeugs befördert. Wie viel Gepäckstücke dies sind und wie schwer diese sein dürfen ist abhängig von der gebuchten Fluglinie und deren Gewichtskonzept, sowie der gebuchten Beförderungsklasse (Economy, Business, usw.). Vor allem die sog. "Billig-Fluggesellschaften" wie Ryanair, aber auch auf Kurzstrecken sind viele Linienfluggesellschaften dazu übergegangen, für Aufgabegepäck Gebühren zu erheben, was meist schon bei der Buchung beachtet werden sollte. Wenn das Aufgabegepäck im Flugpreis bereits enthalten ist, spricht man auch von Freigepäck.
Bei Charterflügen, also den klassischen Urlaubsflügen, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Gewichtskonzepte für Ihr Freigepäck:
Das Gewichtskonzept: Danach dürfen Sie 20kg Gepäck pro Fluggast aufgeben und zwar in der Regel unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke.
Das Stückkonzept: Dieses Konzept wenden vorrangig Linienfluggesellschaften wie die Lufthansa und ihre Tochterunternehmen (z.B. Eurowings) an. Es bedeutet, dass Sie ein Gepäckstück mit max. 23kg aufgeben dürfen. Auf Ihrem Flugticket, bzw. Reiseplan ist das meist mit "1PC" vermerkt und bedeutet >one Piece (ein Stück)<.
Ausnahmen bestätigen auch hier wieder mal gerne die Regel, denn es gibt ein paar (Linien-)Airlines, die bereits in der Economy Class bis zu 30kg zulassen (z.B. Emirates, oder z.T. auch Turkish Airlines). Allerdings trifft das dann meistens auf Fernstrecken zu. Die Besonderheiten der Business- und First Class lassen wir an dieser Stelle einmal ausser Acht. Sollten Sie dazu Fragen haben, gehen wir darauf gerne darauf ein.
Bei ALLEN Gewichtsvorgaben der Airlines sollten Sie sehr genau darauf achten, dass Sie das Höchstgewicht nicht überschreiten! Die meisten Airlines verlangen bei Überschreiten saftige "Gebühren für Übergepäck" und lassen oftmals auch nicht wirklich mit sich reden...
Die Bestimmungen und Regeln für Handgepäck, also das Gepäck, dass Sie mit in die Kabine nehmen dürfen, sind leider keineswegs einheitlich. Jede Fluglinie kann eigene Werte für Anzahl, Größe und Gewicht festlegen. Die meisten Airlines geben die Maße von max. 55x40x20cm vor und beschränken das Handgepäck auf ein Stück pro Fluggast. Bei vielen Fluglinien darf man aber zum regulären Stück Handgepäck noch einen zusätzlichen persönlichen Gegenstand in die Kabine des Flugzeugs mitnehmen. Generell sollte dieser aber um einiges kleiner sein als das reguläre Handgepäck. Ein persönlicher Gegenstand kann zum Beispiel folgendes sein:
Für Kinder unter 2 Jahren darf häufig einer der folgenden Gegenstände zusätzlich mit an Bord genommen werden:
ACHTUNG: Flüssigkeiten (auch Körperpflegemittel!) dürfen im Handgepäck nach wie vor nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100ml in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren 1-Liter-Kunststoffbeutel verpackt sein. Pro Fluggast ist die Mitnahme von einem 1-Liter-Beutel zulässig. Alle darüber hinaus gehenden Mengen müssen im Aufgabegepäck verstaut werden.
Auf der Seite der Bundespolizei können Sie nachlesen, welche Gegenstände im Handgepäck, aber auch im Aufgabegepäck verboten sind.
Wie schon erwähnt, können die Bestimmungen zu Hand- und Aufgabegepäck von Airline zu Airline unterschiedlich sein und werden gerne auch mal geändert! Damit Sie sich ganz sicher sein können was auf Ihrem Flug erlaubt ist, können wir Ihnen nur dazu raten, sich die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft auf deren Internetseiten VOR Ihrem Abflug genau durchzulesen! Damit schützen Sie sich unter Umständen vor bösen und teuren (Gebühren-)Überraschungen...
Unter Sonder- oder auch Übergepäck versteht man Gepäck, dass in erster Linie aufgrund seiner Größe aus der Norm fällt. Größe heißt dabei, dass die Summe aus Höhe + Breite + Länge des Gepäckstücks mehr als 158cm beträgt, oder das maximal erlaubte Gewicht überschritten wird. Dabei geht es nicht nur um besonders große Koffer, sondern darunter fallen u.a. auch gewisse Sportausrüstungen, größere Musikinstrumente oder Tiere. Solches Sondergepäck muss in den allermeisten Fällen vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden. Zudem fallen für fast jedes Sondergepäckstück pro Flugstrecke zusätzliche Gebühren der Airlines an.
Als Sportgepäck wird gesondert verpackte Ausrüstung zur Ausübung einer Sportart bezeichnet, die zusätzlich zum "normalen" Gepäck aufgegeben wird. Das kann z.B. eine Golf-, Ski- oder Tauchausrüstung, aber auch ein Fahrrad sein. Bei den fast allen Fluggesellschaften muss Sportgepäck separat angemeldet und manches Sportgepäck, wie Fahrräder oder Surfbretter, unterliegen zudem speziellen Verpackungsvorgaben der Airlines, damit es unbeschädigt am Bestimmungsort ankommt. Überraschenderweise erheben die Fluglinien für Sportgepäck (pro Flugstrecke!) zusätzliche Gebühren, die je nach Größe und Gewicht des Sportgepäcks unterschiedlich hoch sein können. Natürlich gilt dies nicht für Sportausrüstung, die Sie in Ihrem "normalen" Gepäck verstauen können, wie z.B. eine Schnorchelausrüstung.
Tiere werden je nach Art und Größe, meist gegen Gebühr, entweder in der Kabine oder in einem besonders klimatisierten und tierfreundlichen Teil des Frachtraums transportiert und müssen grundsätzlich vor dem Abflug bei der Fluglinie angemeldet werden. Für die Einhaltung der veterinären Einreisebestimmungen des Ziellandes, z.B. Nachweis evtl. vorgeschriebener Impfungen oder ggf. Quarantänen, ist der Fluggast und Tierhalter natürlich selbst verantwortlich.
Kleine Hunde und Katzen dürfen u.U. mit in die Kabine. Vorausgesetzt sie sind so in einem Behältnis untergebracht, dass sie nicht frei umher laufen können. Die erlaubten Maße und Gewichte der Tier variieren etwas, liegen aber meist im Bereich des erlaubten Handgepäcks. Da nur eine gewisse Anzahl an Tiere in der Kabine zugelassen werden, gibt es, keine Garantie für die Mitnahme. Die genauen Bedingungen sollten Sie frühzeitig direkt mit der Fluglinie abklären. Für Blinden- und andere Geleithunde gelten meist andere Regeln. Sie sind von der Größenbeschränkung ausgenommen und auch die Gebühren entfallen meist. Eine Anmeldung ist aber auch bei diesen Hunden nötig.
Nur kleine Hunde und Katzen können gegebenenfalls in der Kabine reisen. Andere Kleintiere, wie z.B. Kaninchen, Reptilien oder Vögel, dürfen generell nicht in der Kabine befördert werden. Sie werden, wie größere Tiere auch, in einem speziellen, klimatisierten Bereich im Frachtraum befördert. Auch dort müssen die Tiere in einem verschlossenen Behälter, einer sogenannten Flugbox, untergebracht sein. Die Box muss genügend Freiraum für das Tier bieten und es muss in der Box stehen können. Auch ein gefüllter Trinkwasserbehälter muss vorhanden sein. Für die Mitnahme von Kampfhunden gelten strengere Regeln, so muss zum Beispiel die Transportbox stabiler und sicherer ausgelegt sein.
Auch eine Beförderung der Tiere im Frachtraum muss frühzeitig angemeldet werden und natürlich erheben die Airlines dafür Gebühren, die sich mal wieder unterscheiden können.
Darunter fallen alle medizinischen Geräte, Hilfsmittel oder Medikamente, die Sie während des Fluges oder an Ihrem Reiseziel benötigen, z.B.:
Alle genannten medizinischen Geräte werden grundsätzlich kostenlos befördert, müssen aber bei jeder Fluggesellschaft möglichst frühzeitig vor Abflug unter Angabe der Maße, des Gewichts und des Herstellers samt Modellnamen, angemeldet werden. Insbesondere gilt das für Elektrorollstühle die nicht zusammenklappbar sind, da der Transportraum an Bord auf Grund der Größe beschränkt sein kann. Doch auch Begleit- und Assistenzhunde sollten so frühzeitig wie möglich bei der Airline angemeldet werden.
Medikamente, medizinische Flüssigkeiten, Insulinspritzen, EpiPens, o.ä., müssen nicht angemeldet werden. Allerdings sollten Sie einen Brief oder ein Attest Ihres Arztes mitführen, aus dem die Art des Medikamments, die Dosierung und wofür das Medikament, bzw. der medizinische Artikel benötigt wird, hervorgeht. Dies betrifft z.B. Spritzen, EpiPens oder Insulinbesteck, die ansonsten von lokalen Sicherheitsbehörden oder Zollbehörden beanstandet werden könnten. Zudem sollte das Medikament originalverpackt und eindeutig pharmazeutisch gekennzeichnet sein. Bitte denken Sie daran, dass eine Kühlung von Medimenten an Bord meistens nicht gewährleistet werden kann. Die Menge an Medikamenten sollte für Ihren Aufenthalt in Reiseziel ausreichend bemessen, aber nach Möglichkeit nicht größer als für einen regulären Urlaub von 2 bis 3 Wochen sein.
Ja, grundsätzlich bietet jede Fluggesellschaft Hilfen und Unterstüzung an den Flughäfen, auf dem Weg zum/vom Flugzeug, beim Ein-, Aus- und Umsteigen und im Flugzeug selbst an.
Dabei spielt die Art der Einschränkung unter der Sie leiden nicht unbedingt eine Rolle. Nur die Art und Weise der Unterstützung ist abhängig von der Schwere der körperlichen oder geistigen Einschränkung. Grundvorausetzung ist allerdings, dass Sie den Anweisungen der Flugbegleiter folgen können. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie in Begleitung einer betreuenden Person fliegen.
Alle Hilfsangebote der Airlines sind in der Regel kostenlos, müssen aber selbstverständlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft angemeldet werden, damit alles notwendige für Ihre problemlose Reise in die Wege leiten kann.
Natürlich helfen auch wir gerne und organisieren genau die Hilfestellung, die Sie persönlich benötigen.
Wir hoffen, möglichst viele Ihrer eventuellen Fragen beantwortet zu haben. Beim Thema Gepäck könnte man gewiss noch tiefer in die Materie einsteigen, doch das würde hier definitiv den Rahmen sprengen... Sollten Fragen offen geblieben sein, oder Sie unsere Hilfe in diesem Bereich benötigen, dann rufen Sie uns doch einfach unter 05921-88430 an, schreiben uns eine E-Mail, oder noch besser, vereinbaren Sie doch hier gleich einen persönlichen Termin mit uns!