Corona und Reisen

 

Ein nach wie vor großes und oftmals diskutiertes Thema! Die Verunsicherung, ob Reisen im Angesicht der Corona-Pandemie möglich sind, ist in unseren täglichen Kundenkontakten spürbar.

Wohin kann ich reisen und was ist im In- und Ausland zu berücksichtigen oder zu beachten?

Wir möchten Sie auch in diesem Punkt nicht alleine lassen und Ihnen hier einen gewissen grundsätzlichen, aber auch speziellen Überblick zu verschaffen.

Erst einmal zum Grundsätzlichen:

 

Kann ich momentan während der COVID-19-Pandemie verreisen?

Die Antwort ist klar, knapp und deutlich:

Ja, verreisen ist möglich!

Aufgrund der Corona-Pandemie gelten beim Reisen im In- und Ausland jedoch teilweise besondere Regeln. Weltweit gelten seit dem 01.10.2020 individuelle Reisehinweise. Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern. Eine Reisewarnung gilt grundsätzlich für Gebiete, die als Hochinzidenzgebiete oder Virusvariantengebiete eingestuft sind.

  • Ein Land oder eine Region gilt dann als Corona-Hochrisiko-Gebiet, wenn dort eine besonders hohe Inzidenz besteht oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt, insbesondere aufgrund der dort beobachteten Ausbreitungsgeschwindigkeit oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten.

  • Ein Land oder eine Region gilt dann als Virusvarianten-Gebiet, wenn dort eine bestimmte, in Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus auftritt, bei der noch Ungewissheit besteht, dass Impfstoffe oder eine überstandene Infektion keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen bzw. schwere Krankheitsverläufe zu befürchten sind.

In vielen Ländern ist das Infektionsgeschehen rückläufig. Wer sich zu einer Reise entschließt, muss Pflichten zur Testung und gegebenenfalls Quarantäne einplanen. Eine Liste, als was die jeweiligen Länder eingestuft sind, veröffentlicht das Robert Koch Institut.

Reisen im Inland

Rechtliche Einschränkungen zur Mobilität innerhalb Deutschlands gibt es derzeit nicht. Übernachtungsangebote stehen für touristische Zwecke zur Verfügung und auch Einzelhandel, Gastronomie etc. haben unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet. Ab einer Inzidenz über 100 greift die bundesweite Notbremse, bei einer Inzidenz unter 100 gelten die Vorgaben der jeweiligen Bundesländer. Reisende sollten sich vorab informieren ob, und wenn ja, welche Nachweis- und Testpflichten im Bundesland ihres Urlaubsziels bestehen.

Reisen ins Ausland

Grundsätzlich ist der Urlaub in EU-Ländern möglich. Das gilt auch für weitere europäische und auch nichteuropäische Staaten, wobei eine Reise in das EU-Ausland in der Regel unproblematischer ist. Zu beachten sind in jedem Fall die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Ich komme aus dem Ausland zurück. Was muss ich beachten?

Nach der Bundeseinreiseverordnung vom 30.07.21 müssen Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, bei Einreise in die Bundesrepublik einen Test-/Genesenen-/Impfnachweis mit sich führen. Als Testnachweis gelten PCR-Tests oder Antigentest. Bei Einreise darf der PCR-Test höchstens 72 Stunden alt sein und der Antigentest höchstens 48 Stunden (Hochinzidenzgebiet) bzw. 24 Stunden (Virusvariantengebiet) alt sein.

Personen, die aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen oder sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise dort aufgehalten haben, müssen sich unter www.einreiseanmeldung.de anmelden (digitale Einreiseanmeldung).

Quarantäne

Einreise aus Hochrisikogebiet: 10 Tage - Verkürzung ab 1. Tag mit Impf-/Genesenennachweis oder ab 5. Tag mit negativem Test. Für Kinder unter 12 Jahre endet die Quarantäne auch ohne Test bereits nach 5 Tagen (gilt für Niedersachsen).

Einreise aus Virusvariantengebiet: 14 Tage - Verkürzung ab 1. Tag mit entsprechendem Impfnachweis möglich, Verkürzung bei Herabstufung zum Hochrisikogebiet während der Quarantänezeit mit Impf-/Genesenennachweis.

 

 

 

Nun zum „Speziellen“:

Unter dem nachfolgenden Link können Sie sich über die permanent aktualisierten Corona-Bestimmungen jedes einzelnen Landes auf dieser Welt informieren! Geben Sie einfach Ihr gewünschtes Zielland ein und lassen sich die dort zurzeit gültigen Bestimmungen, sowie auf Wunsch auch die in Ihrem Bundesland geltenden Rückreisebestimmungen, darstellen. Dabei sind die Informationen in verschiedenen Sprachen abrufbar.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit viele Ihrer Fragen beantwortet und vielleicht sogar Bedenken genommen zu haben. Dennoch stehen wir Ihnen natürlich für Rückfragen oder Wünsche auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail sehr gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis!

Alle Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben ersetzen KEINE eine individuelle Beratung für den konkreten Einzelfall und erheben NICHT den Anspruch einer rechtsverbindlichen Aussage! Diese Seite soll lediglich einen Überblick verschaffen und als Orientierungshilfe dienen.

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