Auslandskrankenversicherung

 

Nicht nur unter Reiseprofis gilt sie als Unverzichtbar! 

 

Wenn Sie schon mal während eines Auslandsaufenthaltes krank geworden sind oder sich aus anderen Gründen, wie z.B. nach einem Unfall, im Ausland ärztlich behandeln lassen  mussten, dann wissen Sie, wie wichtig und beruhigend eine gute Auslandskrankenversicherung ist.

Die Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten auf der Reise und übernimmt auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, wenn Sie aus Krankheitsgründen nach Deutschland geflogen oder gefahren werden müssen. 

Was die Versicherung genau leistet, was es zu beachten gilt und wie Sie sich im Notfall verhalten sollten, darauf möchten wir nun ein wenig genauer eingehen.

Für wen lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung eigentlich?

Die Antwort ist einfach - Grundsätzlich für Jeden der eine Reise ins Ausland unternimmt und sei es auch nur mal eben über´s Wochenende oder kurz über die Grenze zum Einkaufen nach Holland.

Aber ich bin doch auch auf Reisen über meine gesetzliche Krankenkasse versichert, oder?

Das stimmt. Zumindest solange Sie in Deutschland bleiben...

Aber sobald Sie ins Ausland reisen ändert sich das. Die Gesetzliche übernimmt nur Kosten für Schadensfälle innerhalb jener Staaten, die ein Sozialabkommen mit der Bundesrepublik vereinbart haben. Dazu gehören zwar die meisten europäischen Staaten, wie zum Beispiel die "Schengen-Staaten", aber auch da gibt es gewisse Einschränkungen. Selbst wenn Ihre Krankenversicherungskarte zugleich eine „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht unbedingt alle Kosten. Grundsätzlich zahlt sie nur so viel, wie die gleiche Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Da die deutschen Krankenkassen Standardsätze für Behandlungen festgelegt haben und die Kosten für eine Behandlung in Ihrem Reiseland deutlich höher sein können als diese deutschen Sätze, können unangenehm hohe Summen entstehen, die Sie aus eigener Tasche zu zahlen haben. Außerhalb der Staaten mit einem Sozialabkommen besteht kein Versicherungsschutz durch die Gesetzliche, sodass Sie im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls damit rechnen müssen, die Kosten für medizinischen Behandlungen gänzlich allein tragen zu müssen. Dies trifft zwar insbesondere bei Fernreisezielen zu, aber z.B. auch dann, wenn Sie Badeurlaub am Roten Meer in Ägypten machen.

Übrigens:

Für einige Länder, wie z.B. Russland, China, der Ukraine oder Kuba, müssen Sie eine gültige Auslandskrankenversicherung, z.T. schon mit dem Visaantrag oder zur Einreise selbst nachweisen. Anderenfalls wird Ihnen die Einreise verwehrt, oder das Visum erst gar nicht erteilt!

Welche Kosten übernimmt denn eine  Auslandskrankenversicherung?

In Einzelheiten gibt es zwar kleine Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften, aber grundsätzlich erstattet Ihnen eine Auslandskrankenversicherung die Kosten in folgenden Fällen:

  • medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
  • durch einen Arzt verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • durch einen Arzt verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • medizinisch nötige schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen
  • bei Zahnersatz: nur einfache Provisorien, bzw. Reparatur bestehenden Zahnersatzes. 
  • stationäre Krankenhausaufenthalte
  • bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten in Höhe 
  • medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte einschließlich Rettungsflügen

 

Was zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht?

  • alle medizinisch nicht notwendige ärztlichen Behandlungen
  • kosmetische Behandlungen oder Operationen
  • jeglichen Zahnersatz, der über Provisorien hinaus geht, z.B. neue Kronen oder Brücken, usw.

Wie läuft das denn mit den Behandlungskosten ab?

Ambulante Behandlungen, deren Kosten in einem zumutbaren Bereich liegen, legen Sie vor Ort, z.B. mittels einer Kreditkarte, aus. Lassen Sie sich unbedingt eine Rechnung ausstellen, die die folgenden Angaben enthält:

  • Name des Patienten
  • Name und Fachrichtung des behandelnden Arztes
  • Datum und Grund der Behandlung
  • Erbrachte Leistungen

Diese Rechnung reichen Sie nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen dann, nach Prüfung, den ausgelegten Betrag erstattet. Das gilt auch für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die Ihnen der Arzt im Urlaub verordnet hat. Doch auch dafür benötigen Sie die Rechnung(en) und das entsprechende Rezept des verordnenden Arztes.

Anders sieht es bei schwereren Erkankungen oder Unfällen aus, die einen stationären Krankenhausaufenthalt und/oder kostspielige Behandlungen erfordern. Für diese Fälle verfügt jedes Versicherungsunternehmen über eine 24-Stunden-Notrufnummer, die Ihnen mit Vertragsabschluss bekannt gegeben wird. Zusammen mit Ihrer Versicherungsnummer gehört sie zu Ihren Reiseunterlagen. Am Besten sogar ins Portemonnaie, damit Sie die Nummern immer bei sich haben und schnell reagieren können wenn es darauf ankommt. Im Schadenfall benachrichtigen Sie oder ein Mitreisender so schnell wie möglich Ihre Versicherung, die sich dann mit dem behandelnden Arzt oder dem Krankenhaus in Verbindung setzt und eine sogenannte Kostenübernahmeerklärung abgibt. Im Anschluss an Ihre Behandlung werden die Kosten direkt beglichen und Sie brauchen nicht in Vorleistung treten. Sollte sogar ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nach Deutschland erforderlich werden, so kümmert sich auch darum Ihre Versicherung und rechnet im Rahmen der Auslandskrankenversicherung die entstehenden Kosten direkt ab.

In welcher Form kann ich eine Auslandskrankenversicherung abschliessen?

Sie kann für jede einzelne Reise und für jeden einzelnen Reisenden abgeschlossen werden.

Sind Sie aber mehr als einmal im Jahr im Ausland, dann sollten Sie sich für eine Jahresversicherung entscheiden. Dies spart meistens bares Geld und Sie brauchen sich über eine fehlende Versicherung keine Gedanken mehr machen.

Für Familien mit Kindern empfiehlt sich eine Familienversicherung mit der sich sparen lässt und für Paare die in einem Haushalt leben gibt es die sog. Paarversicherungen.

Die Frage, ob mit oder ohne Selbstbeteiligung beantwortet sich fast schon von allein...

Eine Auslandskrankenversicherung sollte jedenfalls in keinem Reisegepäck fehlen! Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

Weiter geht´s mit der

 

 >> Reisegepäckversicherung

Wichtiger Hinweis!

Alle Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben ersetzen KEINE eine individuelle Beratung für den konkreten Einzelfall und erheben NICHT den Anspruch einer rechtsverbindlichen Aussage! Diese Seite soll lediglich einen Überblick verschaffen und als Orientierungshilfe dienen.

 
Newsletteranmeldung Sind Sie dabei?
Reisegutscheine Brauchen Sie noch ein Geschenkidee?
TUI TRAVELStar
Reisebüro Richters GmbH
Bentheimer Straße 27
DE - 48529 Nordhorn
Öffnungszeiten:

Mo.- Fr. 09:30 Uhr - 17:30 Uhr
Sa. geschlossen