Reiserücktrittversicherung

 

Sie ist wohl unbestritten eine der wichtigsten

Versicherungen auf jeder Reise!

Weswegen das so ist und was unbedingt zu beachten ist, haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.

Was leistet die Reiserücktrittversicherung?

Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt für Sie grundsätzlich die Gebühren des Reiseveranstalters, die Sie zahlen müssen, wenn Sie Ihre gebuchte Reise (z.B. aus Krankheitsgründen) stornieren müssen.

Was leistet die Reiserücktrittversicherung nicht?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass Sie Ihre Reise aus sehr wichtigen Gründen nicht antreten können. Gibt es keine wichtigen Gründe im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen, lehnt die Versicherung die Erstattung der Stornogebühren des Reiseveranstalters ab.

Für wen "lohnt" sich eine Reiserücktrittkostenversicherung?

Da Ihnen Reiserücktrittversicherungen bei einer Stornierung (aus versichertem Grund, s.u.) die dem Reiseveranstalter gemäß dessen AGB´s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), zustehenden (Storno-)Gebühren erstattet, "lohnt" sie sich grundsätzlich für alle die eine Reise buchen. Dabei ist es völlig egal, um was für eine Reise es sich auch immer handelt, ob Sie lange vor Ihrem Abreise buchen oder kurzentschlossen in die Ferne wollen -- Dazwischenkommen kann immer etwas!

Vor allem natürlich, wenn Sie als Familie mit Kindern oder als Gruppe verreisen: Durch die höhere Anzahl der Reiseteilnehmer steigt das Risiko, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und sie deswegen stornieren müssen, um ein Vielfaches. Singles haben bei der Reiserücktrittversicherung im Vergleich zu Familien deswegen zwar ein geringeres Risiko Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, aber auch als Alleinreisender weiß man nie, wie das Schicksal so spielt... Somit "lohnt" sich im Schadenfall die Reiserücktrittversicherung für jeden, der eine Reise unternimmt.

Je teurer die Reise, desto höher sind die bei einer Stornierung anfallenden Gebühren. Allerdings steigt damit dummerweise auch die Versicherungsprämie, da ja im Schadenfall die Versicherung auch entsprechend mehr an Sie erstatten muss. Wenn nun auf den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung verzichtet wurde und es tritt ein Schadenfall ein, hat man

  1. zu allererst ganz allgemein den Grund der Stornierung, der niemals schön ist...!
  2. keinen Urlaub oder keine Reise
  3. das Geld für die Stornogebühren trotzdem bezahlt
  4. durch all das mächtig schlechte Laune - und zwar berechtigt...!

 

Also "lohnt" sich die Reiserücktrittsversicherung auch unter dem Gesichtspunkt der investierten Versicherungsprämie allemal, egal wie teuer oder günstig Ihre Reise ist. Denn wer bezahlt schon gerne bares Geld für etwas, von dem er rein gar Nichts hat...? 

Übrigens: Sollten Sie mindestens zweimal im Jahr verreisen, lohnt sich in den meisten Fällen bereits dann eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung! Im Vergleich kommt Sie das deutlich günstiger als mehrere Verträge für einzelne Reisen!

Sie haben Fragen dazu? Dann rufen Sie uns doch einfach unter 05921-88430 an oder nutzen unsere Terminvereinbarung. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen!

Wer ist eigentlich bei einer Reiserücktrittkostenversicherung mitversichert?

In der Reiserücktrittsversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer versichert. Außerdem alle weiteren mitreisenden Personen, die Sie beim Abschluss der Versicherung angegeben haben. Zudem sind auch die sogenannten Risikopersonen mitversichert. Als Risikopersonen gelten alle, deren unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Tod den Reiseantritt eines  versicherten Reiseteilnehmers verhindern würde: Ihre Angehörigen:

  • Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Cousins, Cousinen
  • Die Angehörigen Ihres Partners
  • Betreuungspersonen, die sich um Ihre Kinder oder pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern

 

Wie lange vor der Reise muss ich die Reiserücktrittkostenversicherung abschließen?

Am besten schließen Sie die Reiserücktrittversicherung gleich ab, wenn Sie die Reise buchen. Meist ist der letztmögliche Zeitpunkt 30 Tage vor Reiseantritt. Nach dieser 30-Tage-Frist ist es sehr schwierig, noch eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Wenn Sie Ihren Urlaub weniger als 30 Tage vor der Abreise buchen, gilt: Schließen Sie eine Reiserücktrittkostenversicherung sofort am Tag der Buchung ab, spätestens aber innerhalb von drei Werktagen.

Welche Kosten bekomme ich von der Reiserücktrittkostenversicherung erstattet?

Sie müssen Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten, versicherten Ereignisses wie Krankheit oder Unfall umbuchen? Es gibt Versicherungen, die gewisse Umbuchungskosten übernehmen. Meist ist aber die Höhe der erstattungsfähigen Umbuchungskosten deutlich begrenzt. Maximal wird die Summe für eine Umbuchung geleistet, wie eine Stornierung der Reise zum Zeitpunkt der Umbuchung kosten würde. Entscheidend sind dann wiedermal die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Sie müssen Ihre Reise aus einem versicherten Grund ganz stornieren? Dann zahlt die Reiserücktrittversicherung, wie der Name schon sagt, die Reiserücktrittkosten. Diese werden auch Stornokosten genannt. Stornokosten entstehen, wenn Sie die gebuchte Reise nicht antreten können. Im Prinzip handelt es sich um eine Entschädigung an den sogenannten Leistungsträger. Das kann sein:

  • der Reiseveranstalter
  • das Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Bahn, Fähre, usw.)
  • das Hotel
  • der Vermieter der Ferienwohnung, des Ferienhauses, des Hausboots, o.ä.
  • die Auto- oder Wohnmobilvermietung, o.ä.

 

Der Grund für den Entschädigungsanspruch:

Der Leistungsträger hatte bereits Aufwand mit Ihrer Buchung und verliert mit Ihrer Stornierung den fest einkalkulierten Gewinn. Am meisten verliert er, wenn Sie sehr kurzfristig von Ihrer Reise zurücktreten. Denn dann kann er die Reise nicht mehr an jemand anderen verkaufen. Daher sind Stornogebühren meist gestaffelt und i.d.R. umso höher, je näher am Reisetermin storniert wird. Oft liegen sie dann sogar bei 100% des Reisepreises. Eine Reiserücktrittsversicherung "lohnt" sich also auf jeden Fall.

Welche Krankheiten werden bei der Reiserücktrittkostenversicherung anerkannt?

Die Reiserücktrittversicherung leistet bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, dass die Erkankung erst nach der Buchung der Reise auftritt. Schwer bedeutet, dass die Krankheit Ihnen die geplante Reise unmöglich macht, Sie also nicht reisefähig sind.

Eine bereits bestehende, oder chronische Krankheit hindert Sie daran, die Reise anzutreten? Bei Erkrankungen, die schon zum Zeitpunkt der Buchung bestanden, ist eine unerwartete Verschlechterung ausschlaggebend. Die Verschlechterung gilt als unerwartet, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten vor dem Abschluss der Versicherung nicht behandelt werden musste. Für gewöhnlich leistet dann die Reiserücktrittversicherung.

WICHTIG bei bestehender Erkrankung:

Bitte sprechen Sie mit Ihren Arzt kurz VOR einer Reisebuchung darüber, wie er Ihre Reisefähigkeit zu diesem Zeitpunkt beurteilt! Wenn Ihr Arzt keine Einwände gegen die geplante Reise hat, schauen Sie anschließend schnell bei uns rein und sichern sich Ihre Wunschreise! Sollte er aber Bedenken dagegen haben, dann nehmen Sie lieber Abstand von Ihren Reiseplänen. Wenn Sie nämlich auf Grund der Verschlechterung einer bestehenden Krankeit stornieren müssen, wird Ihr Arzt diese Frage in der Schadenmeldung (s.u.) beantworten müssen. Haben Sie in diesem Fall nicht vor Reisebuchung mit Ihrem Arzt gesprochen, oder hat er Ihnen sogar davon abgeraten, wird die Versicherung Ihre Stornokosten nicht erstatten! Zudem sind Suchterkrankungen sind durch eine Reiserücktrittversicherung abgesichert!

In welchen Fällen greift die Reiserücktrittkostenversicherung noch?

Die Reiserücktrittversicherung leistet nicht nur bei unerwarteten, schweren Erkrankungen. Auch wenn Sie aus anderen medizinischen Gründen Ihre Reise nicht antreten können, bekommen Sie Ihr Geld zurück. So etwa bei:

  • Schwerer Unfallverletzung
  • Unerwartetem Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft bzw. Schwangerschaftskomplikationen
  • Tod

 

Außerdem zahlt die Reiserücktrittversicherung oft bei verschiedenen anderen Gründen die Sie nicht beeinflussen können, wie z.B.:

  • Bei Panne oder Unfall des Fahrzeugs, das Sie auf der Reise nutzen möchten, höchstens einen Tag vor oder während der Reise
  • Bei verpasstem Flug wegen mindestens 2 Stunden Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Bei Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises vor der Reise, wenn Sie das Dokument zwingend für die Reise benötigen. Weitere Voraussetzung: Ein Ersatzdokument kann nicht rechtzeitig beschafft werden.
  • Bei erheblichem Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse und bei Straftat eines Dritten. Voraussetzung: Ihre Anwesenheit vor Ort oder die einer mitreisenden Risikoperson ist aufgrund des Schadens unbedingt erforderlich.
  • Bei gerichtlicher Ladung, z. B. als Zeuge
  • Bei Arbeitsplatzwechsel (nicht bei Versetzung)
  • Bei Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung

 

In welchen Situationen zahlt die Reiserücktrittkostenversicherung nicht?

  • Bei einer Trennung vom Partner
  • Bei Streik
  • Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
  • Bei Krieg, Bürgerkrieg u.ä. in Ihrem Urlaubsland

 

Sie sind nicht sicher, ob Sie den Urlaub stornieren sollen?

Kleiner Tipp: Manche Reiseversicherungen bieten eine kostenlose telefonische Stornoberatung an, die Ihnen im Zweifel bei der Entscheidung helfen kann.

Wie lange vor der Reise muss ich meine Krankheit melden um noch zurücktreten zu können? Wann muss ich zum Arzt?

Sie können Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten? Dann müssen Sie das der Reiseversicherung unverzüglich mitteilen sobald Sie davon Kenntnis haben. Sie dürfen eine Stornierung nicht "hinausschieben", da Sie verpflichtet sind die Stornokosten möglichst gering zu halten und Diese steigen, je näher Sie Ihrem Abreisedatum kommen.

Welche Unterlagen muss ich vom Rücktritt der Reise bei der Versicherung einreichen?

  • Den Versicherungsnachweis
  • Alle Buchungs- und ggf. Umbuchungsbestätigungen des jeweiligen Reiseveranstalters
  • Ein ausgefülltes Schadenformular der jeweiligen Versicherung
  • Einen Nachweis des Schadens, z.B. die Stornokostenrechnung des Reiseveranstalters
  • Bei medizinischen Gründen für den Reiserücktritt: Die vom behandelnden Arzt ausgefüllte und unterschriebene Ärztliche Bescheinigung! Diese Bescheinigung muss dem ausgefüllten Schadenformular der Versicherung beiliegen und enthält z.B. die Diagnose, die Behandlungsdaten und weitere wichtige Angaben, die die Versicherung benötigt um Ihre Schadenmeldung zu bearbeiten und Ihnen, im berechtigten Fall, Ihr Geld zu erstatten. Diese Bescheinigung erhalten Sie mit jedem Schadenformular.
  • ACHTUNG: Ein einfaches ärztliches Attest reicht definitiv NICHT zur Schadenbegleichung durch Ihre Versicherung aus! Dies gilt für ausnahmslos jede Versicherungsgesellschaft. Außerdem akzeptiert keine Versicherung Atteste, die von Ehe- oder Lebenspartner, Eltern oder Kindern ausgestellt wurden.        Wichtig: Bitte konsultieren Sie im Krankheitsfall Ihren Arzt bevor(!) Sie Ihre Reise stornieren und lassen ihn Ihre Reiseunfähigkeit feststellen. 
  • Bei Diebstahl und Verkehrsunfall: eine Kopie der Anzeige bei der Polizei
  • Bei anderen versicherten Ereignissen: geeignete Nachweise

Gegebenenfalls fordert die Versicherung weitere Unterlagen bei Ihnen an, z.B. ein fachärztliches Gutachten.

Partnerschaft

Wielange dauert es, bis mir mein Geld erstattet wird?

Wenn Sie alle nötigen Unterlagen eingereicht haben, bearbeitet die Versicherung Ihren Fall so schnell wie möglich. Üblicherweise brauchen Reiseversicherungen dafür ungefähr 2 bis 3 Wochen.

Puuuuhhhhh... Das ist eine Menge Holz! Muss ich mich da ganz allein durchkämpfen oder hilft mir jemand?

Ja, von ganz allein klappt das leider nicht so wirklich und es gibt das Eine oder Andere zu beachten.

Aber keine Sorge! Wenn Sie Ihre Versicherung bei uns abgeschlossen haben, unterstützen und beraten wir Sie selbstverständlich auch im Schadenfall - und das gilt natürlich für jede Versicherungsart die wir hier besprechen. 

Allerdings dürfen wir Ihr Schadenformular nicht für Sie ausfüllen! Jedoch können wir Ihnen dabei helfen und kennen auch die "Fallstricke" der Versicherungsunternehmen. 

Aber zwei Dinge können wir definitiv nicht für Sie übernehmen:

Wir können leider nicht für Sie zum Arzt gehen und Ihre Unterschrift kriegen wir ganz bestimmt auch nicht so gut hin wie Sie selbst... ;-)

 

Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie Ihre Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abbrechen müssen. Dieser Schutz nennt sich dann Reiseabbruchversicherung, ist der Reiserücktrittversicherung in vielen Punkten ähnlich und wir stellen sie Ihnen auf der nächsten Seite vor...

Wichtiger Hinweis!

Alle Informationen auf dieser Seite haben wir sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Trotzdem übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Die Angaben ersetzen KEINE eine individuelle Beratung für den konkreten Einzelfall und erheben NICHT den Anspruch einer rechtsverbindlichen Aussage! Diese Seite soll lediglich einen Überblick verschaffen und als Orientierungshilfe dienen.

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